AKH Viersen spendet Perfusoren für ukrainische Krankenhäuser
Fast 90 Infusionspumpen, fachlich Perfusoren genannt, machen sich in diesen Tagen auf den Weg von Viersen nach Kanew in die Ukraine.
Auf Basis gesetzlicher Änderungen gilt ab dem 01.04. eine neue Besucherregelung.
Ab diesem Zeitpunkt können auch Besucher ohne Impfung/Genesenennachweis, jedoch mit aktuellem Testnachweis, wieder zu Besuch kommen.
Dabei gelten folgende Grundsätze:
Darüber hinaus beachten Sie bitte Folgendes:
Bitte unterstützen Sie unsere Mitarbeiter und Patienten durch die konsequente Einhaltung dieser Vorgaben. Nur so können wir Ihnen den Besuch auch weiterhin ermöglichen.
Bestehende Sonderregelungen haben weiterhin Bestand:
Kinder
Ein Elternteil (Begleitperson) kann mit aufgenommen werden und wird bei fehlendem Test-Nachweis bei Aufnahme mit getestet. Für den einen weiteren Elternteil gilt die übliche Besucherregelung. Wird kein Elternteil mit aufgenommen, gilt die übliche Besucherregelung allerdings ohne zeitl. Beschränkung.
Schwangere / Wöchnerinnen
Besuch nur durch den Partner / den Vater des Kindes–mindestens 3G. Begleitung bei Vorsorgeterminen im Kreißsaal(keine med. Notwendigkeit): Negative Testbescheinigung mitbringen.
In dringenden Fällen nur nach Absprache mit dem behandelnden Arzt oder dem Pflegepersonal der Station.
Wir behalten uns vor, diese Regelung bei Anpassungen durch die Regierung oder nach eigenen Vorgaben, jederzeit anpassen zu können. Um den Infektionsschutz zu gewährleisten, setzt das AKH auf engmaschige Testungen von Mitarbeitern, Patienten und Besuchern und ein angepasstes Sicherheitskonzept. Dazu gehören unter anderem ein durchdachtes Lüftungskonzept, möglichst kurze, zielgerichtete Therapieaufenthalte, die frühzeitige Isolierung von Verdachtsfällen und weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht für Besucher und Mitarbeitende bei der Arbeit mit Patienten.
Testzentren Kreis Viersen
Um Ihnen die Planung Ihres Besuchs etwas zu erleichtern, finden Sie hier eine Auswahl an Corona-Testzentren in der Umgebung sowie den Link zu allen Testzentren im Kreis Viersen. Alle Informationen dazu finden Sie hier (https://www.akh-viersen.de/ab-dem-08122021-besuche-nur-noch-mit-2g-plus-nachweismoeglich/).
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Manchmal ist ein Kaiserschnitt unumgänglich. Für manche Frauen bricht dann eine Welt zusammen, weil sie sich um das Geburtserlebnis „betrogen“ fühlen. Deshalb bietet die Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe als Alternative die sogenannte „Kaisergeburt“ an.
Über einen Scheck in Höhe von 3.200 Euro freut sich das Kinderhaus Viersen des Allgemeinen Krankenhauses (AKH) Viersen. Spender ist das Gartencenter Lenders aus Mönchengladbach.
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Im Juli führt das Ärzte- und Hebammen-Team um Chefarzt Dr. Jens Pagels wieder an mehreren Terminen durch die Räume und beantwortet Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett.
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