Auf Basis des nochmals angepassten Infektionsschutzgesetzessind wir gezwungen, die Besucherregelung abermals anzupassen.
In Umsetzung des neuen Infektionsschutzgesetzes, gelten folgende Besucher-Regeln:
- Jeder Patient kann täglich einen Besucher für maximal eine Stunde empfangen. Bitte sprechen Sie sich untereinander ab. Die Besucher werden am Eingang erfasst.
- Besuche sind zwischen 14:00 und 18:00 Uhr möglich.
- Zutritt nur für Besucher mit 2G PLUS! (auch mit Booster-Impfung!) Geimpfte oder Genesene müssen neben dem Impfausweis bzw. Genesenen-Nachweis zusätzlich einen negativen zertifizierten Corona-Test vorlegen sowie ihren Personalausweis beim Betreten des Krankenhauses am Empfang vorzeigen. Ohne Vorlage dieser Nachweise können wir Ihnen leider keinen Eintritt gewähren.
Darüber hinaus beachten Sie bitte Folgendes:
- Bringen Sie eine FFP2-Maske mit! Zutritt ins AKH Viersen nur mit einer FFP2-Maske gestattet. Diese muss die ganze Zeit -auch im Patientenzimmer -getragen werden.
- Melden Sie sich beim Betreten des AKH Viersen am Empfang zur Registrierung an.
- Desinfizieren Sie sich die Hände im Eingangsbereich.
- Halten Sie im Haus mind. 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen. Beachten Sie die Hinweise im Haus.
Bitte unterstützen Sie unsere Mitarbeiter und Patienten durch die konsequente Einhaltung dieser Vorgaben. Nur so können wir Ihnen den Besuch auch weiterhin ermöglichen.
Ausnahmen von der 2G PLUS-Regel sind nur in definierten Fällen gestattet.
In allen Ausnahmefällen gilt automatisch die 3G-Regel! Bringen Sie dazu ein zertifiziertes Testergebnis mit und melden Sie sich damit am Empfang an.
Kinder
Ein Elternteil (Begleitperson) kann mit aufgenommen werden und wird bei fehlendem Test-Nachweis bei Aufnahme mitgetestet. Für den einen weiteren Elternteil gilt die übliche Besucherregelung. Wird kein Elternteil mit aufgenommen, gilt die übliche Besucherregelung allerdings ohne zeitl. Beschränkung.
Schwangere / Wöchnerinnen
Besuch nur durch den Partner / den Vater des Kindes–mindestens 3G.
Begleitung bei Vorsorgeterminen im Kreißsaal (keine med. Notwendigkeit): Negative Testbescheinigung mitbringen.
In dringenden medizinischen Fällen nur nach Absprache
mit dem behandelnden Arzt oder dem Pflegepersonal der Station.
Wir behalten uns vor, diese Regelung bei Anpassungen durch die Regierung oder nach eigenen Vorgaben, jederzeit anpassen zu können. Um den Infektionsschutz zu gewährleisten, setzt das AKH auf engmaschige Testungen von Mitarbeitern, Patienten und Besuchern und ein angepasstes Sicherheitskonzept. Dazu gehören unter anderem ein durchdachtes Lüftungskonzept, möglichst kurze, zielgerichtete Therapieaufenthalte, die frühzeitige Isolierung von Verdachtsfällen und weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht für Besucher und Mitarbeitende bei der Arbeit mit Patienten.Hier noch einmal alle Regelungen auf einen Blick: