Auf Basis gesetzlicher Änderungen gilt ab dem 23.12. eine neue Besucherregelung.
Ab diesem Zeitpunkt können auch Besucher ohne Impfung/Genesenennachweis, jedoch mit aktuellem Testnachweis, wieder zu Besuch kommen.
Dabei gelten folgende Grundsätze:
- Jeder Patient kann täglich bitte nur einen Besucher empfangen. Bitte sprechen Sie sich untereinander ab. Die Besucher werden am Eingang erfasst.
- Besuche sind zwischen 14:00 und 18:00 Uhr möglich.
- Zutritt ist nur für symptomfreie Besucher mit einem aktuellen Testnachweis möglich, der nicht älter als 24 Stunden ist. Ein Selbsttest ist ausreichend. Bringen Sie bitte den negativen Test als Nachweis mit.
- Melden Sie sich beim Betreten des AKH Viersen am Empfang zur Registrierung an. Bitte halten Sie Ihren Personalausweis und den Testnachweis am Empfang bereit.
- Zutritt ins Krankenhaus ist nur mit einer FFP2-Maske gestattet. Diese muss die ganze Zeit - auch im Patientenzimmer - getragen werden.
- Desinfizieren Sie sich die Hände im Eingangsbereich.
- Halten Sie im Haus mind. 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen.
- Beachten Sie die Hinweise im Haus
Bitte unterstützen Sie unsere Mitarbeiter und Patienten durch die konsequente Einhaltung dieser Vorgaben. Nur so können wir Ihnen den Besuch auch weiterhin ermöglichen.
Bestehende Sonderregelungen haben weiterhin Bestand:
Kinder
Ein Elternteil (Begleitperson) kann mit aufgenommen werden und wird bei fehlendem Test-Nachweis bei Aufnahme mit getestet. Für den einen weiteren Elternteil gilt die übliche Besucherregelung. Wird kein Elternteil mit aufgenommen, gilt die übliche Besucherregelung allerdings ohne zeitl. Beschränkung.
Schwangere / Wöchnerinnen
Besuch nur durch den Partner / den Vater des Kindes–mindestens 3G. Begleitung bei Vorsorgeterminen im Kreißsaal(keine med. Notwendigkeit): Negative Testbescheinigung mitbringen.
In dringenden Fällen nur nach Absprache
mit dem behandelnden Arzt oder dem Pflegepersonal der Station.
Wir behalten uns vor, diese Regelung bei Anpassungen durch die Regierung oder nach eigenen Vorgaben, jederzeit anpassen zu können. Um den Infektionsschutz zu gewährleisten, setzt das AKH auf engmaschige Testungen von Mitarbeitern, Patienten und Besuchern und ein angepasstes Sicherheitskonzept. Dazu gehören unter anderem ein durchdachtes Lüftungskonzept, möglichst kurze, zielgerichtete Therapieaufenthalte, die frühzeitige Isolierung von Verdachtsfällen und weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht für Besucher und Mitarbeitende bei der Arbeit mit Patienten.
Testzentren Kreis Viersen
Um Ihnen die Planung Ihres Besuchs etwas zu erleichtern, finden Sie hier eine Auswahl an Corona-Testzentren in der Umgebung sowie den Link zu allen Testzentren im Kreis Viersen.
Alle Informationen dazu finden Sie
hier.