Auf Basis gesetzlicher Änderungen gilt ab dem 01.04. eine neue Besucherregelung.
Ab diesem Zeitpunkt können auch Besucher ohne Impfung/Genesenennachweis, jedoch mit aktuellem Testnachweis, wieder zu Besuch kommen.

Dabei gelten folgende Grundsätze:

  1. Jeder Patient kann täglich einen Besucher für maximal eine Stunde empfangen. Bitte sprechen Sie sich untereinander ab. Die Besucher werden am Eingang erfasst.
  2. Besuche sind zwischen 14:00 und 18:00 Uhr möglich.
  3. Zutritt möglich für alle (geimpft, genesen, getestet) jedoch immer nur mit einem aktuellen zertifizierten Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist.
    Bitte halten Sie Ihren Personalausweis und den Testnachweis am Empfang bereit. Ohne Vorlage dieser Nachweise können wir Ihnen leider keinen Eintritt gewähren.

Darüber hinaus beachten Sie bitte Folgendes:

  1. Bringen Sie eine FFP2-Maske mit! Zutritt ins AKH Viersen nur mit einer FFP2-Maske gestattet. Diese muss die ganze Zeit – auch im Patientenzimmer – getragen werden.
  2. Melden Sie sich beim Betreten des AKH Viersen am Empfang zur Registrierung an.
  3. Desinfizieren Sie sich die Hände im Eingangsbereich.
  4. Halten Sie im Haus mind. 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen. Beachten Sie die Hinweise im Haus.

Bitte unterstützen Sie unsere Mitarbeiter und Patienten durch die konsequente Einhaltung dieser Vorgaben. Nur so können wir Ihnen den Besuch auch weiterhin ermöglichen.

 

Bestehende Sonderregelungen haben weiterhin Bestand:

Kinder

Ein Elternteil (Begleitperson) kann mit aufgenommen werden und wird bei fehlendem Test-Nachweis bei Aufnahme mit getestet. Für den einen weiteren Elternteil gilt die übliche Besucherregelung. Wird kein Elternteil mit aufgenommen, gilt die übliche Besucherregelung allerdings ohne zeitl. Beschränkung.

Schwangere / Wöchnerinnen

Besuch nur durch den Partner / den Vater des Kindes–mindestens 3G. Begleitung bei Vorsorgeterminen im Kreißsaal(keine med. Notwendigkeit): Negative Testbescheinigung mitbringen.

In dringenden Fällen nur nach Absprache mit dem behandelnden Arzt oder dem Pflegepersonal der Station.

Wir behalten uns vor, diese Regelung bei Anpassungen durch die Regierung oder nach eigenen Vorgaben, jederzeit anpassen zu können. Um den Infektionsschutz zu gewährleisten, setzt das AKH auf engmaschige Testungen von Mitarbeitern, Patienten und Besuchern und ein angepasstes Sicherheitskonzept. Dazu gehören unter anderem ein durchdachtes Lüftungskonzept, möglichst kurze, zielgerichtete Therapieaufenthalte, die frühzeitige Isolierung von Verdachtsfällen und weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht für Besucher und Mitarbeitende bei der Arbeit mit Patienten.

Testzentren Kreis Viersen

Um Ihnen die Planung Ihres Besuchs etwas zu erleichtern, finden Sie hier eine Auswahl an Corona-Testzentren in der Umgebung sowie den Link zu allen Testzentren im Kreis Viersen. Alle Informationen dazu finden Sie hier (https://www.akh-viersen.de/ab-dem-08122021-besuche-nur-noch-mit-2g-plus-nachweismoeglich/).

Corona März 2022 Besucherregelung DIN A3

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Geänderte Besucherregelung ab dem 01. März 2023

Neue Besucherregelung ab dem 01.03.2023 Die Corona-Besuchsregelungen werden ab dem 01. März weiter gelockert. Daraus ergeben sich folgende neue Regelungen für Besuche von Patienten: Jeder Patient kann Besuch empfangen. Der Besucher muss einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Zutritt ist nur für symptomfreie Besucher möglich. Um das nach wie vor bestehende Infektionsrisiko ­– auch für Mitpatienten und Mitarbeitende […]