Auf Basis gesetzlicher Änderungen gilt ab dem 01.04. eine neue Besucherregelung.
Ab diesem Zeitpunkt können auch Besucher ohne Impfung/Genesenennachweis, jedoch mit aktuellem Testnachweis, wieder zu Besuch kommen.

Dabei gelten folgende Grundsätze:

  1. Jeder Patient kann täglich einen Besucher für maximal eine Stunde empfangen. Bitte sprechen Sie sich untereinander ab. Die Besucher werden am Eingang erfasst.
  2. Besuche sind zwischen 14:00 und 18:00 Uhr möglich.
  3. Zutritt möglich für alle (geimpft, genesen, getestet) jedoch immer nur mit einem aktuellen zertifizierten Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist.
    Bitte halten Sie Ihren Personalausweis und den Testnachweis am Empfang bereit. Ohne Vorlage dieser Nachweise können wir Ihnen leider keinen Eintritt gewähren.

Darüber hinaus beachten Sie bitte Folgendes:

  1. Bringen Sie eine FFP2-Maske mit! Zutritt ins AKH Viersen nur mit einer FFP2-Maske gestattet. Diese muss die ganze Zeit – auch im Patientenzimmer – getragen werden.
  2. Melden Sie sich beim Betreten des AKH Viersen am Empfang zur Registrierung an.
  3. Desinfizieren Sie sich die Hände im Eingangsbereich.
  4. Halten Sie im Haus mind. 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen. Beachten Sie die Hinweise im Haus.

Bitte unterstützen Sie unsere Mitarbeiter und Patienten durch die konsequente Einhaltung dieser Vorgaben. Nur so können wir Ihnen den Besuch auch weiterhin ermöglichen.

 

Bestehende Sonderregelungen haben weiterhin Bestand:

Kinder

Ein Elternteil (Begleitperson) kann mit aufgenommen werden und wird bei fehlendem Test-Nachweis bei Aufnahme mit getestet. Für den einen weiteren Elternteil gilt die übliche Besucherregelung. Wird kein Elternteil mit aufgenommen, gilt die übliche Besucherregelung allerdings ohne zeitl. Beschränkung.

Schwangere / Wöchnerinnen

Besuch nur durch den Partner / den Vater des Kindes–mindestens 3G. Begleitung bei Vorsorgeterminen im Kreißsaal(keine med. Notwendigkeit): Negative Testbescheinigung mitbringen.

In dringenden Fällen nur nach Absprache mit dem behandelnden Arzt oder dem Pflegepersonal der Station.

Wir behalten uns vor, diese Regelung bei Anpassungen durch die Regierung oder nach eigenen Vorgaben, jederzeit anpassen zu können. Um den Infektionsschutz zu gewährleisten, setzt das AKH auf engmaschige Testungen von Mitarbeitern, Patienten und Besuchern und ein angepasstes Sicherheitskonzept. Dazu gehören unter anderem ein durchdachtes Lüftungskonzept, möglichst kurze, zielgerichtete Therapieaufenthalte, die frühzeitige Isolierung von Verdachtsfällen und weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht für Besucher und Mitarbeitende bei der Arbeit mit Patienten.

Testzentren Kreis Viersen

Um Ihnen die Planung Ihres Besuchs etwas zu erleichtern, finden Sie hier eine Auswahl an Corona-Testzentren in der Umgebung sowie den Link zu allen Testzentren im Kreis Viersen. Alle Informationen dazu finden Sie hier (https://www.akh-viersen.de/ab-dem-08122021-besuche-nur-noch-mit-2g-plus-nachweismoeglich/).

Corona März 2022 Besucherregelung DIN A3

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Aktuelles aus dem AKH Viersen

Alle Beiträge
09.03.2023 spenden-fuer-patienten-der-kinderklinik-im-akh-viersen

Spende der Filiale Viersen der Sparkasse Krefeld

Einen Krankenhausaufenthalt wünscht sich niemand, doch besonders Kindern fällt es schwer, auf ihr gewohntes Umfeld zu verzichten. Das Team der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am AKH Viersen macht daher alles, um den kleinen Patienten ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu machen. So werden Kinder, die während ihres Krankenhausaufenthaltes Geburtstag haben, beschenkt.

01.03.2023 Besuchsregelungen AKH Viersen

Geänderte Besucherregelung ab dem 01. März 2023

Neue Besucherregelung ab dem 01.03.2023 Die Corona-Besuchsregelungen werden ab dem 01. März weiter gelockert. Daraus ergeben sich folgende neue Regelungen für Besuche von Patienten: Jeder Patient kann Besuch empfangen. Der Besucher muss einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Zutritt ist nur für symptomfreie Besucher möglich. Um das nach wie vor bestehende Infektionsrisiko ­– auch für Mitpatienten und Mitarbeitende […]

23.12.2022

Ab dem 23.12.2022: Anpassung der Besucherregelung

Auf Basis gesetzlicher Änderungen gilt ab dem 23.12.2022 eine neue Besucherregelung. Dabei gelten folgende Grundsätze: Jeder Patient kann täglich bitte nur einen Besucher empfangen. Bitte sprechen Sie sich untereinander ab. Die Besucher werden am Eingang erfasst. Besuche sind zwischen 14:00 und 18:00 Uhr möglich. Zutritt ist nur für symptomfreie Besucher mit einem aktuellen Testnachweis möglich, […]

05.12.2022 221201_AKH_Weihnachtsbaum

Advent: Kindergartenkinder schmücken Weihnachtsbaum im AKH Viersen

Für vorweihnachtliche Stimmung im Foyer des Allgemeinen Krankenhaus (AKH) Viersen sorgten jetzt die Vorschulkinder der Katholischen Tageseinrichtung für Kinder St. Nikolaus. Gemeinsam mit ihrer Erzieherin Luise Herling und der Kita-Leiterin Anja Jubelt-Schürkamp schmückten sie den traditionellen Weihnachtsbaum der Klinik.

01.11.2022

50.000ste Herzkatheter-Untersuchung am AKH Viersen

Klinik für Kardiologie und Angiologie Viersen – Langjährige Spezialisierung zahlt sich aus: Das Allgemeine Krankenhaus Viersen konnte im Oktober 2022 die 50.000ste Herzkatheter-Untersuchung vermelden. Die Zahl belegt eindrucksvoll, welche Erfahrung und Kompetenz die bereits seit dem Jahr 1994 am AKH etablierte interventionelle Kardiologie und die Klinik für Kardiologie und Angiologie unter der jetzigen Leitung von […]

02.09.2022 Telefonaktion_Urologie_2_akh-viersen

Telefonsprechstunde im AKH Viersen

Bereits seit einigen Jahren bietet die Klinik für Urologie im Allgemeinen Krankenhaus (AKH) Viersen das besonders schonende Verfahren bei der Behandlung von gutartigen Prostatavergrößerungen an. Wegen des großen Patienteninteresses veranstaltet das AKH dazu am Freitag, 9. September 2022, von 16 bis 17.30 Uhr, eine Sprechstunde am Telefon und im Internet.